Satzung Tauschring

Satzung fairTauschen Bremen

fairTauschen ist seit Dezember 2020 ein Tauschring. Hier ist die aktuelle Satzung im kompletten Wortlaut.

Satzung der „Tauschinitative fairTauschen“

Präambel

  1. Der Verein Leuchtturmfabrik e.V. beschäftigt sich in besonderer Weise mit Methoden des wertschätzenden Miteinanders. Der Verein setzt sich ein für soziales, körperliches und seelisches Wohlbefinden im Einklang mit der Natur, eingebettet in eine wertschätzende, nachhaltige, funktionierende Gesellschaft.
  2. Die Tauschinitiative fairTauschen ist eine Initiative des gemeinnützigen Vereins „Leuchturmfabrik e.V.“. Ziele von fairTauschen sind die Förderung des Nachbarschaftsgedankens und der Nachbarschaftshilfe sowie die Förderung des Umweltschutzes durch Längerverwendung und kurze Wege.
    Die Tauschinitiative arbeitet nicht gewinnorientiert. Wir denken und handeln umweltbewusst, nachhaltig und sozial. Das Gründungsdatum ist der 12.12.2020

Name, Sitz, Zweck, Ziele

  1. Der Name der Tauschinitiative lautet „fairtauschen Bremen“.
  2. Die Initiative hat ihren Sitz in 28215 Bremen, Münchener Str. 55.
  3. Die Initiative verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Zwecke der Initiative sind:

  • die Förderung des Naturschutzes, die Förderung von Ressourcenschonung
  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe durch Nachbarschaftshilfe
  • die Förderung der Volksbildung
  • die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke
  • die Unterstützung der 17 Ziele der „Lokale Agenda 2030“ der UN
    (–> www.17ziele.de)

Die Zwecke der Initiative werden u.a. verwirklicht durch:

  • Den Betrieb eines Euro-freien Tauschladens zum privaten Tausch von gebrauchten Gegenständen aller Art
    • Den Betrieb der Internet-Plattform fairtauschen.de zum Zwecke des Austausches
    • Die Beratung von Teilnehmern, das Durchführen von Weiterbildungen
    • Die Reduzierung von Transportwegen durch vorwiegend lokale Aktivitäten

Auch will die Tauschinitiative ihren Mitgliedern die Gelegenheit zu persönlichen Kontakten, zu gegenseitig förderlichem Beisammensein und zur gegenseitigen Hilfe ermöglichen. Dies ist unser Beitrag zur weiteren Steigerung der Lebensqualität im Persönlichen wie im Allgemein-Gesellschaftlichen Tenor.

Tauschwährung und Tauschkontoführung

  1. Die Verrechnungseinheit der Tauschinitiative heißt fairSharies. Es ist eine Zeit-Währung. Ein fairSharie entspricht 5 Minuten Zeit (Dienstleistungszeit). Eine Zeitstunde entspricht 12 fairSharies. Eine Umrechnung der Zeitwährung in Euro ist weder möglich noch erwünscht. 
  2. Mitglieder bekommen Konten, auf denen ihr Zeit-Guthaben abgerechnet wird.
  3. Der Kontostand eines jeden Mitglieds darf sich nur innerhalb der jeweils gültigen Werte von Überziehung (Minus-Stand) und maximalem Guthaben (Plus-Stand) bewegen. Außerhalb dieser Grenzen werden grundsätzlich keine weiteren Buchungen auf den Tauschkonten der Beteiligten vorgenommen.

Faires Tauschen

Die Tauschenden sollen ihre Tausche so vornehmen, wie es die Grundsätze von „Treu und Glauben“ und die üblichen Verkehrssitten erwarten lassen. Eventuelle Konflikte zwischen den Tauschpartnern sollen mit dem Willen zur Einigung besprochen und beigelegt werden. Bleiben die nachhaltigen Bemühungen um Einigung erfolglos, kann eine Schlichtung durch das ORGA-Team oder einen Schlichter erfolgen.

Ablauf und Gegenstand des Tauschens

Es können Dienstleistungen und Gegenstände getauscht werden.

Die Beteiligten einigen sich auf den Wert der Dienstleistung oder der zu tauschenden Gegenstände in Tauschwährung. Die Tauschwährung ersetzt grundsätzlich den „Euro“ als Zahlungsmittel. Alle Dienstleistungen werden mit dem gleichen Zeit-Wert vergütet. Keine Tätigkeit ist mehr oder weniger wert als eine andere. Eine Stunde Hilfestellung ist immer gleich-wertig jeder anderen Stunde Hilfestellung.

Sind Materialien zur Erfüllung einer Hilfe erforderlich, so können diese in „Euro“ mit dem Leistungsempfänger (Käufer) abgerechnet werden. Ein Aufschlag ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Kraftstoffe, Strom sowie für jegliches Verbrauchsmaterial (Zutaten), das der Leistende für die Dienstleistung aufwendet.

Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied in der Tauschinitiative kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden, die sich durch Unterschrift oder anderes konkludentes Handeln verpflichtet, die Satzung, die Regeln und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sich an der Verwirklichung der Ziele aktiv beteiligt.

Juristische Personen sind den natürlichen Personen gleichgestellt.

Fördermitglieder sind Mitglieder, die die Ziele des Tauschrings finanziell oder materiell unterstützen. 

Sozialmitglied kann werden, wer die Initiative durch andere Werte oder Leistungen fördert.

Für Ehepaare, ehe-ähnliche Gemeinschaften und die dazugehörigen Kinder unter der selben Adresse wohnend kann ein gemeinsames Familienkonto eingerichtet werden.

Bei Beantragung der Mitgliedschaft ist eine Erklärung zur Anerkennung dieser Satzung abzugeben. Die Mitgliedschaft kann nur nach einem persönlichen Gespräch mit einem sogenannten „Paten“ beantragt werden. Der Pate muss bei Antragstellung genannt werden.

Jahresbeitrag, Verwaltungskosten

Zur Deckung der eigenen Kosten – vor allem Ladenmiete – erhebt die Tauschinitiative einen Beitrag in Euro. Der monatliche Beitrag beträgt derzeit (mindestens) 3 Euro.

Zahlungen können in bar im Büro / Laden erfolgen oder auf das Konto von fairtauschen bei der Sparkasse Bremen IBAN  DE11 2905010100 82526567 überwiesen werden. Ein Dauerauftrag wird empfohlen.

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch deren Löschung im zuständigen Register; oder durch Ausschluss oder durch eigene Kündigung des Mitglieds.
  2. Eine Kündigung ist schriftlich gegenüber dem ORGA-Team zu erklären.
  3. Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende eines laufenden Monats möglich.
  4. Das Tauschkonto muss zum Zeitpunkt des Austritts ausgeglichen sein. Ein „Minus“ kann mit gleichem Zahl-Wert in „Euro“ an den Tauschring gezahlt werden.
  5. Positive Guthaben verfallen bei Austritt oder können anderen Mitgliedern übertragen werden.
  6. Ein Ausschluss aus dem Tauschring kann erfolgen, wenn ein Mitglied seinen fälligen Mitgliedsbeitrag, nach erfolgter zweiter Mahnung oder drei Monate nach Fälligkeit, noch nicht vollständig entrichtet hat oder sich nicht (mehr) am aktiven Tauschgeschehen beteiligt.
  7. Ein fristloser Ausschluss aus dem Tauschring ist möglich, wenn Mitglieder durch ihr Verhalten die Gemeinschaft oder die Ziele des Tauschrings intern oder in der Öffentlichkeit schädigen. Über den Ausschluss entscheidet das ORGA-Team mit einfacher Mehrheit.

Die Organisation der Tauschinitiative

Die Organisation des Tauschladens wird durch bestimmte Abläufe ermöglicht. Dies sind zB Anliefern von Ware, eingeben in das Tauschsystem, Ausbuchen nach 3 Monaten, Verwaltung der Konten, Pflege der Adressen, Anschreiben der Mitglieder usw. Die Abläufe werden vom ORGA-Team in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein umgesetzt und nach Bedarf angepasst. 

Das ORGA-Team

  1. Das ORGA-Team betreibt den Tauschladen, versorgt seine Mitglieder mit den notwendigen Informationen und Unterlagen, erfasst und verbucht die Tauschvorgänge und steht mit Rat und Tat zur Verfügung.
  2. Das ORGA-Team führt die laufenden Geschäfte des Tauschladens sinngemäß „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“. Beschlüsse des Vorstandes aus dem Trägerverein sind vom ORGA-Team im Rahmen des geltenden Rechts und der finanziellen Möglichkeiten des Tauschrings umzusetzen.
  3. Das ORGA-Team entscheidet mehrheitlich. Entscheidungen werden schriftlich festgehalten, veröffentlicht und aufbewahrt. Im Außenverhältnis, gegenüber Dritten, vertritt die Laden-Leitung den Tauschladen, soweit nicht aus Zweckgründen ein anderes Mitglied dazu beauftragt wird, zB für PR-Zwecke.
  4. Mitglied im ORGA-Team kann jedes Mitglied der Tauschinitiative werden, das sich an den notwendigen Arbeiten praktisch beteiligten möchte. Die Sitzungen des ORGA-Teams finden regelmäßig statt und sind im Allgemeinen öffentlich.

Datenschutz

  1. Unterschieden werden persönliche Daten sowie öffentliche Daten
  2. Persönliche Daten sind Nachname, Telefon, Email, Wohnanschrift
  3. Öffentliche Daten sind Vorname, Mitgliedsname (Pseudonym), Kontostand und Postleitzahl.
  4. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt, gesichert aufbewahrt und zweckgebunden für die Anbahnung und Abwicklung von Tauschaktivitäten verwendet.
  5. Zum Zwecke der Kontaktaufnahme kann jedes Mitglied entweder die eigene Telefonnummer oder seine Email-Adresse als „halb-öffentlich“ bestimmen. Diese ist/sind dann für andere Mitglieder sichtbar.
  6. Angebote und Nachfragen der Mitglieder werden in dem nur für Mitglieder sichtbaren Bereich der Internet-Plattform zusammen mit Kontostand, Vorname und PLZ oder Mitgliedsnamen und der PLZ sowie Telefon oder Email zur Kontaktaufnahme angezeigt.
  7. Angebote können darüber hinaus anonymisiert, also ohne Kontaktdaten, jedoch mit PLZ und Mitgliedsnamen auch außerhalb des Tauschrings veröffentlicht werden.
  8. Die sonstigen persönlichen Daten wie Familienname, nicht freigegebene Telefonnummer oder E-Mail, Wohnanschrift werden nirgendwo veröffentlicht.
  9. Interne Daten müssen von allen Mitgliedern streng vertraulich behandelt und aufbewahrt werden und sind nach Austritt aus dem Tauschring, vollständig und sachgerecht zu vernichten oder zurückzugeben.
  10. Alle Mitglieder verpflichten sich zur verkehrsüblichen Sorgfalt bei der Nutzung aller Kommunikationsmittel.

Haftung des Tauschrings

  1. Der Tauschring ist Vermittler nicht Händler und nicht Anbieter von Waren. Der Tauschring übernimmt daher keine Haftung für unerfüllte Ansprüche der Tauschenden untereinander, eventueller Forderungen der Sozialversicherungsträger, der Steuerbehörden oder für die Ansprüche noch unbekannter Dritter gegen Mitglieder.
  2. Der Tauschring übernimmt ferner keine Garantie, Gewährleistung oder eine sonstige Zusicherung für Eigenschaften der getauschten Dienstleistungen oder Gegenstände.
  3. Rechtsgeschäfte für den Tauschring gegenüber Dritten führen ausschließlich die dafür bestimmten und bevollmächtigten Mitglieder des ORGA-Teams oder des Trägervereins aus.
  4. Die Haftung des Tauschrings und seiner Organe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und auf das Vermögen des Tauschrings begrenzt.

Liquidation des Tauschrings

1. Der Tauschring kann durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

2. Ein entsprechender Beschluss bedarf der Zustimmung von dreiviertel der zur Versammlung erschienenen Mitglieder. Es ist mindestens 2 Wochen vorher dazu einzuladen.

3. Nach einem Auflösungsbeschluss ist der Tauschring nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu liquidieren.

4. Die Liquidatoren werden durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung bestimmt.

5. Eventuell angespartes Geld- und Sachvermögen fließt zurück zum gemeinnützigen Trägerverein.

Stand 12.12.2020

%d Bloggern gefällt das: